Entsorgung von Filtermedien

Die Angaben zur Entsorgung unbestaubter Filtermedien sind einer Gutachtlichen Stellungnahme des TÜV-Südwest e.V. entnommen.

Chemiefaser-Filtermedien bestehen aus verschiedenen Anteilen von Polyesterfasern sowie einem Binder.

Glasfaser-Filtermedien bestehen aus Glasfasern mit Phenolharzbinder und einem Stützgewebe aus Polypropylen (bei Taschenfiltern).

Das Raumgewicht der Filter beträgt zwischen 8 und 27 kg/m³.

Der Heizwert der Chemiefaser-Filtermedien dürfte zwischen 20000 und 35000 kJ/kg liegen. Die Glasfaser-Filtermedien besitzen einen deutlich geringeren Heizwert von ca. 10000 kJ/kg.

Damit sind beide Filtermedien-Typen prinzipiell in einer Verbrennungsanlage entsorgbar.

In einer modernen Müllverbrennungsanlage (Temperatur >850°C, Ausbrandzeit >2 sec) ist eine vollständige Verbrennung der brennbaren Anteile gewährleistet. Glasfasern verbleiben in der Müllschlacke oder werden im Staubabscheider abgeschieden.

Negative Auswirkungen auf die Feuerführung und die Emission der Hausmüllverbrennungsanlage sind bei guter Vermischung nicht zu erwarten.

Taschenfilter mit Kunststoffrahmen aus Polystyrol können besonders umwelt- und entsorgungsfreundlich der Müllverbrennung zugeführt werden.

Bestaubte Filter sind im Einzelfall gesondert zu betrachten.
Je nach Inhaltstoffen sind sie den Sonderabfällen mit der Abfallschlüsselnummer 58201 bzw. 58202 (Filter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch bzw. anorganisch) der TA Abfall, Teil 1 zuzuordnen und in einer Sonderabfalldeponie oder- Verbrennungsanlage zu entsorgen.